Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Christian Brettenthaler, Hauptstraße 37, 8074 Raaba-Grambach (nachfolgend „Anbieter“), Betreiber von cbnode.at, und seinen Kundinnen und Kunden über die Nutzung des Ajax Bridge Portals. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Anbieter stellt eine Software-as-a-Service-Lösung („Ajax Bridge“) zur Verfügung, die Alarmanlagen des Herstellers Ajax Systems mit der Cloud-Plattform des Anbieters verbindet und Gerätezustände, Ereignisse und Steuerbefehle über eine MQTT-Schnittstelle sowie eine REST API bereitstellt. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst laufend weiterzuentwickeln, übernimmt jedoch keine Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter, nicht ausdrücklich vereinbarter Funktionen.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden im Ajax Bridge Portal und die anschließende Freischaltung des Kontos durch den Anbieter zustande. Auf die Freischaltung besteht kein Rechtsanspruch; der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Es gelten folgende Preise (jeweils pro Anlage und Jahr):
Die Abrechnung erfolgt jeweils für ein volles Jahr ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Anlage. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal (Rechnung per PayPal).
Optionales Lageplan-Designer-Add-on
Für das optionale Lageplan-Designer-Add-on (mehrere Lagepläne pro Anlage mit Live-Status, Kiosk-Vollbildansicht, Kamera-Meldepunkte (Beta) mit Live-Bild und Video-Archiv der letzten Stunde je Kamera, PIN-geschützte Fernsteuerung) gilt zusätzlich:
Die Video-Archiv-Funktion ist im Add-on-Preis enthalten und wird nicht gesondert berechnet. Das Add-on wird durch verbindliche Buchung im Portal aktiviert, gilt pro Anlage, und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird (siehe § 5).
Der Anbieter behält sich vor, die in diesem Paragraphen genannten Preise mit angemessener Vorankündigung anzupassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten anhand der Entwicklung relevanter Kostenfaktoren (z. B. Infrastruktur-, Personal- oder Lizenzkosten). Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt (Mitteilung per E-Mail ist ausreichend) und gilt jeweils erst ab dem nächsten Verlängerungszeitpunkt bzw. der nächsten Abrechnungsperiode (siehe § 5). Bereits bezahlte, laufende Vertragszeiträume bleiben von einer Preisanpassung bis zu ihrem Ablauf unberührt; dies gilt insbesondere für mehrjährige Laufzeiten, die im Rahmen einer Distributor- Lizenzierung aktiviert wurden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zu; der Anbieter wird in der Ankündigung gesondert darauf hinweisen.
Verträge werden als Jahresabonnement geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht form- und fristgerecht zum Ablaufdatum gekündigt werden. Dies gilt entsprechend für optional gebuchte Zusatzfunktionen (z. B. das Lageplan-Designer-Add-on gemäß § 4), die ebenfalls als Jahresabonnement je Anlage gelten und unabhängig vom Basisvertrag gekündigt werden können. Beabsichtigt der Anbieter, den Dienst insgesamt oder für einzelne Anlagen einzustellen, wird er den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus informieren.
Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen und möglichst unterbrechungsfreien Betrieb des Dienstes, kann jedoch angesichts der Betriebsgröße keine bestimmte Verfügbarkeitsquote (z. B. im Sinne eines Service Level Agreements) zusichern oder garantieren.
Die Kernfunktionalität von Ajax Bridge — insbesondere die Anbindung an Alarmanlagen, der Empfang von Ereignissen und die Ausführung von Steuerbefehlen — setzt die Erreichbarkeit der Cloud-Plattform der Ajax Systems („Ajax Cloud“) voraus. Diese wird nicht vom Anbieter, sondern von Ajax Systems betrieben. Ausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder Änderungen der Ajax Cloud liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen weder einen Mangel der vom Anbieter erbrachten Leistung noch einen Anspruch gegen den Anbieter.
Notwendige Wartungsarbeiten an der eigenen Infrastruktur des Anbieters werden, soweit praktikabel, mit angemessenem Vorlauf angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt; bei dringenden, insbesondere sicherheitsrelevanten Maßnahmen kann eine kurzfristige Durchführung ohne vorherige Ankündigung erforderlich sein.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen der Ajax Cloud oder anderer Drittsysteme, auf die er keinen Einfluss hat. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den vom Kunden für das laufende Vertragsjahr gezahlten Betrag begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Graz vereinbart.